6. Kapitel – Neuhausen im 18. Jahrhundert

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Im Jahre 1720 beschwerten sich die hiesigen Bauern, daß sie zu sehr zur Fräulein- und Junkersteuer herangezogen würden. (Joachim Dietloff von Winterfeld war Vater von 17 Kindern und Großvater von 46 Enkelkindern.) Ihre Klage wurde jedoch unbegründet abgewiesen, und um die Auflehnung zu unterdrücken, erging an den Obersten von Sydow in Perleberg die Ordre, von seinem Regimente 1 Unteroffizier und 10 Mann dem Herrn zu Hilfe zu geben. – Die Bauern hatten damals zur Hochzeit folgende Zulagen zu geben:

“Ein jeder Hüfner gibt 1 Gulden zum Ochsen, 16 Schilling(à 6 1/4 Pfg.) zu Gewürz, 1 Hammel oder statt dessen 1 Taler, 6 Scheffel Hafer, 6 Hühner, 30 Eier, 1Gans und 1 Bett, 6 Ellen lang, voll Federn also dicht gestopfet, daß, wenn ein Mangelholz darauf gelegt wird, darauf abläuft und nicht liegen bleibet.”

Die Bauern durften alsdann mitfeiern. – Nach der Speiseordnung von 1593 und 95 war die Kost für jeden Tag genau festgesetzt. Dieselbe war reichlich und gut und nicht ohne sinnige Abwechslung. – Im Jahre 1688 haben folgende Neuhauser Bauern fleißig mitgefeiert: 1. Joachim Hoppe, 2. Gust Buchholz, 3. Jürgen Schulze, 4. Heinrich Dierke, 5. Heinrich Friedrichs Witwe, 6. Adolf Frischebahn, 7. Dietloff Voigt und 8. Klaus Krummenfee. Heute sind von diesen noch die Nachkommen von Dierke und Buchholz hierselbst ansässig.

Im 18. und 19. Jahrhundert sind von den “Ackerleuten der Ackergemeinde Neuhausen” langjährige Prozesse geführt. – Beim Neubau der Karver Mühle im Jahre 1705 sollte angeblich der Grundbalken der Mahlarche vom Müller höhergelegt und dadurch der Übertritt des Teiches auf die angrenzenden Weiden der Bauern veranlaßt worden sein. In dem Vergleich vom 3.6.1751 wurde festgelegt, daß der Müller das Wasser 18 Zoll über dem Grundbalken zu halten berechtigt sei. – In der Klagesache von 1790-95 handelte es sich um das Rohrschneiden, Grasmähen und Buschhauen an Mühlenteich und Burgwall und in dem Prozeß von 1823-25 um einen wüsten Bauernhof, der seit “undenklichen Zeiten”, vielleicht in der Zeit vor oder während des dreißigjährigen Krieges vom hiesigen Gute eingezogen und bewirtschaftet worden war.

Es soll dies Bauer Kochs Hof gewesen sein, der hinter dem Pfarrgarten gelegen haben soll. Zu diesem Gehöft gehörten die Rehkoppel, die Ländereien an der Steinfurt und diejenigen Ackerstücke, die mit dem übrigen Bauernacker, der Pfarre und des Gutsmüllers im Gemenge sich befanden. Einen Teil des Hofes hatte das Rittergut seinem Müller nach dem Erbpachtskontrakt von 1793 verabpachtet, der dadurch berechtigt war, seine 2 Kühe und Schweine unter die Dorfherde zu jagen; und das Gut durfte in der Zeit von 8 Tagen vor Michaelis bis Maria Verkündigung (25. März) immer den 4. Tag die Gemeindefeldmark mit je 1000 Schafen behüten. Am 7. Februar 1823 kam ein Vergleich zu Stande, wonach die Gutsherrschaft sich dieses Rechts begab, indem sie durch Landabtretung von der Gemeinde entschädigt wurde.

So nebenbei möchte ich erwähnen, daß von einer allgemeinen Schulbildung noch nicht die Rede sein kann. Obgleich seit 1600 nachweislich hier eine Schule besteht, ersieht man, daß von den 8 Bauern im Jahre 1746 sechs mit XXX, im Jahre 1818 fünf mit XXX und 1833 von 10 Unterschriften fünf mit Kreuzen unterzeichnet hatten.

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